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Teilnahmebedingungen

Bleibergerin oder Bleiberger ist man:

  1. Durch Geburt.
  2. Durch den ordentlichen Wohnsitz am Bleiberg.
    Wer zumindest 20 Jahre hindurch seinen ordentlichen Wohnsitz am Bleiberg gehabt hat und dann den Bleiberg verlässt, bleibt Bleiberger.
  3. Durch die Heirat mit einer Bleibergerin oder einem Bleiberger.
  4. Durch die Abstammung:
    Kinder nicht mehr am Bleiberg wohnhafter Bleiberger sind Bleiberger, allerdings nur bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (Stichtag 1. Jänner).
  5. Durch die Ernennung zum Ehrenbleiberger auf Grund besonderer Verdienste um den Bleiberg.