
Teilnahmebedingungen
Bleibergerin oder Bleiberger ist man:

- Durch Geburt.
- Durch den ordentlichen Wohnsitz am Bleiberg.
Wer zumindest 20 Jahre hindurch seinen ordentlichen Wohnsitz am Bleiberg gehabt hat und dann den Bleiberg verlässt, bleibt Bleiberger. - Durch die Heirat mit einer Bleibergerin oder einem Bleiberger.
- Durch die Abstammung:
Kinder nicht mehr am Bleiberg wohnhafter Bleiberger sind Bleiberger, allerdings nur bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (Stichtag 1. Jänner). - Durch die Ernennung zum Ehrenbleiberger auf Grund besonderer Verdienste um den Bleiberg.